Reparaturbestätigung
Sie haben die Reparatur Ihres Fahrzeuges nach einem Unfall in Eigenregie vorgenommen (ohne Rechnungsvorlage), dann benötigen Sie einen Nachweis für die gegnerische Versicherung.
Zu empfehlen ist daher, sich stets nach einer vollzogenen Reparatur des Fahrzeuges – also auch im Fall einer Eigenreparatur – eine Reparaturbestätigung durch einen Gutachter ausstellen zu lassen, dieses ist erforderlich um den Nutzungsausfall für die Zeit der Reparatur ersetzt zu bekommen.
Vor der Reparatur
Der Geschädigte kann seinen Sachverständigen beauftragen, zur Dokumentation Fotos von dem instandgesetzten Fahrzeug anzufertigen, die er dann als Nachweis einreichen kann. Dies ist Wichtig, wenn Sie keine Rechnung vorlegen können.
Die Kosten für die Reparaturbestätigung übernehmen in der Regel die gegnerischen Versicherungen, selbst dann, wenn Sie das Auto in Eigenregie repariert haben.
Nach der Reparatur
Wir sind gerne für Sie da - rufen Sie uns an! 0221 - 16 83 01 61