Kfz-Unfallgutachten

 


KFZ-Schadensgutachten dienen zuerst der Beweissicherung für den Anspruchsteller.

 

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie als Geschädigter das Recht einen Kfz-Sachverständigen nach Ihrer Wahl zur Erstellung eines Unfallgutachtens zu beauftragen. Das Unfallgutachten dient als Beweissicherung, um den entstandenen Schaden niederzuschreiben, sowie als Grundlage zur Durchsetzung der Schadenersatzansprüche gegenüber Dritter. 
Wenn Sie Ihre Schadensersatzforderung gegenüber dem Verursachers geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Ansprüche grundsätzlich belegen. Wir ermitteln gerne  für Sie die schadensrelevanten Kosten bezüglich Ihres beschädigten Fahrzeugs.
Wir erstellen Ihnen, nach der Beauftragung ein Kfz-Unfallgutachten mit allen wichtigen Informationsbestandteilen inklusive einer detaillierten Schadensaufnahme und gehen wie folgt vor:
Wir sind flexibel und stehen Ihnen zu unterschiedlichen Zeiten zur Seite. Die Besichtigung Ihres Fahrzeuges erfolgt zeitnah nach der Beauftragung. Zur Besichtigung Ihres Fahrzeuges kommen wir selbstverständlich auch zu Ihnen nach Hause, zum Unfallort oder in die Werkstatt Ihres Vertrauens. Selbstverständnis können Sie uns in unserer Prüfhalle aufsuchen. Unser Angebot gilt übrigens für ganz Köln und Umgebung.
Zunächst nehmen wir alle technischen Daten vom Fahrzeug auf, dabei berücksichtigen wir den Zustand, die Ausstattungen, die gefahrene Kilometerleistung sowie weitere wichtige Details. Zur Dokumentation des Fahrzeugschadens werden vor Ort beweiskräftige Lichtbilder gefertigt. Der vorgegebene Reparaturweg kann an Hand der Bilder eindeutig nachvollzogen werden. Hierbei handelt es sich um hochwertige detailgetreue Fotos, die den Schaden präsentieren und die Schadenshöhe bestimmen. 

 

 

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Wenn erforderlich, demontieren wir auch Karosserieteile, um darunterliegende Schäden dokumentieren zu können, denn nur eine lückenlose und vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadenersatzansprüche vollumfänglich erstattet werden. Nun wird ein Unfallgutachten, das sogenannte Schadengutachten, von uns kalkuliert. Hier listen wir alle Schäden auf, sodass ein Gesamtwert des Schadens ermittelt werden kann. In unserer Kalkulation weisen wir zusätzlich noch den zeitlichen Aufwand, sowie die zu erwartenden Reparaturkosten auf. Weitere wichtige Bestandteile der Schadensersatzleistung ist die daraus entstandene Nutzungsausfallentschädigung und die hieraus resultierte Wertminderung, welcher durch die Reparatur eingetreten ist.
Weitere Informationen, wie die Reparaturdauer / Wertverbesserung / Restwert (Wert nach dem Unfall) / Wiederbeschaffungswert (Wert vor dem Unfall) / Wiederbeschaffungsdauer vervollständigen ein transparentes und aussagekräftiges Kfz-Unfallgutachten. Dieses Unfallgutachten zeigt also, welche entstandenen Kosten die Versicherung an Sie zu bezahlen hat. Die Kalkulation und Erstellung des Kfz-Gutachtens erfolgt mit dem anerkannten Kalkulationsprogramm der Automobilbranche DAT (Deutsche Automobil Treuhand GmbH). Der Geschädigte kann eine Abrechnung der Reparaturkosten auf der Basis des vorgelegten Gutachtens (fiktive Abrechnung) vornehmen, d.h. grundsätzlich steht dem Geschädigten die Auszahlung des Schadens zu, auch wenn Sie nicht reparieren!

 

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Gemäß §249 Abs. 2. BGB heißt es „..so kann der Gläubiger (Geschädigte) statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen". Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist. Der Geschädigte kann also die Reparaturkosten, allerdings ohne MwSt., laut Gutachten fordern.
Die Gutachtenfertigstellung erfolgt in der Regel zeitnah. Das Unfallgutachten wird anschließend an alle beteiligten Parteien verschickt, per Post oder E-Mail an die zahlungspflichtige Versicherung beziehungsweise an Ihren Rechtsanwalt. Eine weitere Ausfertigung bekommen Sie als Anspruchssteller, das Unfallgutachten mit den Lichtbildern per Post oder auch auf Wunsch per E-Mail zugesandt.

 
Alle Kosten die für die Erstellung eines Unfallgutachtens anfallen, gehören zu Ihren Schadenersatzansprüchen und sind daher vom Schadenverursacher bzw. dessen Versicherung zu tragen. Unsere Gutachterkosten rechnen wir direkt mit der gegnerischen Versicherung ab - Sie müssen keine Vorkasse leisten!

Das heißt für Sie 100% kostenfrei!

 

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und rufen Sie uns unverbindlich an.

 

Sie haben noch Fragen? Wir sind für Sie da!   0221 - 16 83 01 61