Kfz-Unfallgutachten
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie als Geschädigter das Recht einen Kfz-Sachverständigen nach Ihrer Wahl zur Erstellung eines Unfallgutachtens zu beauftragen. Das Unfallgutachten dient als Beweissicherung, um den entstandenen Schaden niederzuschreiben, sowie als Grundlage zur Durchsetzung der Schadenersatzansprüche gegenüber Dritte.
Kurzgutachten / Kostenvoranschlag
Ein Kurzgutachten, auch unter dem Begriff Kostenvoranschlag bekannt, wird bei Bagatellschäden (Kleinschäden) benötigt, dies ist eine Alternative zum herkömmlichen Vollgutachten und wird in der Regel bei den Versicherungen anerkannt und die Kosten hierfür übernommen.
Bei unseren Kurzgutachten arbeiten wir mit der gleichen Sorgfalt wie bei einem Kfz-Unfallgutachten.
Kfz-Wertgutachten / Fahrzeugbewertung
Unsere neutrale Wertermittlung dient Ihnen als sichere Grundlage und schützt Sie so vor finanziellen Verlusten.
Wir bewerten Ihr Fahrzeug mit größter Sorgfalt unter Berücksichtigung aller Wertbeeinflussenden Größen, wie z.B.:
- der Allgemeinzustand (Pflege, Wartung etc.)
- alle wertrelevanten Teile und Baugruppen
- sowie Sonderaufbauten/Sonderumbauten
- Baujahr
- Laufleistung
- behobene und nicht behobene Vorschäden
- regionale Marktunterschiede und vieles mehr
Reparaturbestätigung
Sie haben die Reparatur Ihres Fahrzeuges nach einem Unfall in Eigenregie vorgenommen (ohne Rechnungsvorlage), dann benötigen Sie einen Nachweis für die gegnerische Versicherung.
Rufen Sie uns unverbindlich an!
0177 - 16 86 987